Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen
                            Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 21. Dezember 1971 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Der Rat der Gemeinde Roetgen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen