Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzen... (814.812.34)
Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzen... (814.812.34)
Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft (VFB-L)
1. Abschnitt: Anwendungsbereich der Fachbewilligung und Voraussetzungen
Art. 1 Anwendungsbereich der Fachbewilligung
Art. 2 Kompetenzen und Kenntnisse
2. Abschnitt: Fachprüfung und Weiterbildung
Art. 3 Fachprüfung
Art. 4 Weiterbildung
3. Abschnitt: Aufgaben der zuständigen Stellen
Art. 5 Bundesamt für Umwelt
Art. 6 Fachprüfungsausschuss
Art. 7 Prüfungsstellen
Art. 8 Weiterbildungseinrichtungen
Art. 9 Fachbewilligungsausschuss
4. Abschnitt: Gebühren
Art. 10
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 11 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 12 Übergangsbestimmungen
Art. 13 Inkrafttreten
Anhang 1
Für die Erlangung der Fachbewilligung erforderliche Kompetenzen und Kenntnisse
1. Klassifizierung der Kompetenz- und Kenntnisniveaus
Niveau | Handlung | Beschreibung des Anforderungsniveaus |
|---|---|---|
K1 | Wissen | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung können Gelerntes wiedergeben und sich in ähnlichen Situationen darauf beziehen. |
K2 | Verständnis | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung erklären oder beschreiben das Gelernte mit eigenen Worten. |
K3 | Anwendung | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung wenden die erworbenen Technologien/Fähigkeiten in neuen Situationen an. |
K4 | Analyse | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung analysieren eine komplexe Situation: Sie zerlegen sie in ihre Bestandteile, erkennen die Zusammenhänge zwischen ihnen und identifizieren die Strukturmerkmale. |
K5 | Synthese | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung kombinieren die verschiedenen Bestandteile einer Situation und fügen sie zu einem Ganzen zusammen. |
K6 | Beurteilung | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung beurteilen eine mehr oder weniger komplexe Situation anhand vorgegebener Kriterien. |
2. Erforderliche Kompetenzen und Kenntnisse
1 Wirkung von Pflanzenschutzmitteln in Ökosystemen
1.1 Sensibilität für die Bedeutung der Biodiversität und von intakten Ökosystemen entwickeln
1.2 Bewusstsein für Gefahren und Nebenwirkungen von Pflanzenschutzmitteln entwickeln
2 Gesetze und Verordnungen
2.1 Gesetze und Verordnungen zur Arbeitssicherheit und zum Umwelt- und Gesundheitsschutz umsetzen
3 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
3.1 Gefährdungen durch Exposition bei Lagerung, Verwendung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln erkennen und verhindern
3.2 Vorbeugende Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Gesundheitsschädigungen und Vergiftungen von Mensch, Tier und Umwelt ergreifen
3.3 Schutzausrüstung für die persönliche Gesundheit im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln einsetzen
3.4 Unfallprävention und Notfallorganisation umsetzen
4 Vorbeugende und alternative Pflanzenschutzmassnahmen
4.1 Vorbeugende Massnahmen und Entscheidungshilfen nutzen
4.2 Alternative Massnahmen einsetzen
5 Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
5.1 Pflanzenschutzmittel einsetzen
6 Handhabung von Pflanzenschutzgeräten
6.1 Pflanzenschutzgeräte sachgerecht einsetzen
7 Anleiten anderer Personen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
7.1 Andere Personen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verantwortungsbewusst und sachgerecht anleiten
Anhang 2
Reglement über die Prüfungen zur Erlangung der Fachbewilligung
1 Zweck der Prüfungen
2 Ankündigung der Prüfungen, Anmeldung, Rücktritt, Zulassung und Gebühren
2.1 Ankündigung der Prüfungen
2.2 Anmeldung und Rücktritt
2.3 Zulassung
2.4 Gebühren
3 Ablauf und Bewertung
3.1 Periodizität und Prüfungssprache
3.2 Prüfungsstellen
3.3 Form, Dauer und Ziele
Form | Dauer | Ziele nach Anhang 1 | Zufällige Auswahl der Aufgaben |
|---|---|---|---|
Theoretische Prüfung | 90 Minuten |
| Die theoretische Prüfung umfasst mindestens fünf Ziele. |
| 30 Minuten | Die praktische Prüfung umfasst mindestens zwei Ziele. |