Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzen... (814.812.39)
Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzen... (814.812.39)
Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau (VFB-G)
1. Abschnitt: Anwendungsbereich der Fachbewilligung und Voraussetzungen
Art. 1 Anwendungsbereich der Fachbewilligung
Art. 2 Kompetenzen und Kenntnisse
2. Abschnitt: Fachprüfung und Weiterbildung
Art. 3 Fachprüfung
Art. 4 Weiterbildung
3. Abschnitt: Aufgaben der zuständigen Stellen
Art. 5 Bundesamt für Umwelt
Art. 6 Fachprüfungsausschuss
Art. 7 Prüfungsstellen
Art. 8 Weiterbildungseinrichtungen
Art. 9 Fachbewilligungsausschuss
4. Abschnitt: Gebühren
Art. 10
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 11 Übergangsbestimmung
Art. 12 Inkrafttreten
Anhang 1
Für die Erlangung der Fachbewilligung erforderliche Kompetenzen und Kenntnisse
1. Klassifizierung der Kompetenz- und Kenntnisniveaus
Niveau | Handlung | Beschreibung des Anforderungsniveaus |
|---|---|---|
K1 | Wissen | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung können Gelerntes wiedergeben und sich in ähnlichen Situationen darauf beziehen. |
K2 | Verständnis | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung erklären oder beschreiben das Gelernte mit eigenen Worten. |
K3 | Anwendung | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung wenden die erworbenen Technologien/Fähigkeiten in neuen Situationen an. |
K4 | Analyse | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung analysieren eine komplexe Situation: Sie zerlegen sie in ihre Bestandteile, erkennen die Zusammenhänge zwischen ihnen und identifizieren die Strukturmerkmale. |
K5 | Synthese | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung kombinieren die verschiedenen Bestandteile einer Situation und fügen sie zu einem Ganzen zusammen. |
K6 | Beurteilung | Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Fachbewilligung beurteilen eine mehr oder weniger komplexe Situation anhand vorgegebener Kriterien. |
2. Erforderliche Kompetenzen und Kenntnisse
Anhang 2
Reglement über die Prüfungen zur Erlangung der Fachbewilligung
1. Zweck der Prüfungen
2. Ankündigung der Prüfungen, Anmeldung, Rücktritt, Zulassung und Gebühren
2.1 Ankündigung der Prüfungen
2.2 Anmeldung und Rücktritt
2.3 Zulassung
2.4 Gebühren
3. Ablauf und Bewertung
3.1 Periodizität und Prüfungssprache
3.2 Prüfungsstellen
3.3 Form, Dauer und Ziele
Form | Dauer | Ziele nach Anhang 1 | Zufällige Auswahl der Aufgaben |
|---|---|---|---|
Theoretische Prüfung | 90 Minuten | 1. Wirkung von Pflanzenschutzmitteln in Ökosystemen 2. Rechtliche Vorgaben 3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 4. Vorbeugende und alternative Pflanzenschutzmassnahmen 5. Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 6. Sachgerechte Handhabung von Pflanzenschutzgeräten | Die theoretische Prüfung umfasst mindestens fünf Ziele. |
Praktische Prüfung | 30 Minuten | Die praktische Prüfung umfasst mindestens zwei Ziele. |