BBl 2025 3145
BBl 2025 3145
Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV Snjezana Lavrnja, geboren am 28. März 1978, österreichische Staatsangehörige, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung den Namen und die Adresse einer zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz oder eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen. Die Angaben sind der ESTV entweder per E-Mail an information.procedure@estv.admin.ch oder per Post an folgende Adresse zu senden:
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern
| 28. Oktober 2025 | Eidgenössische Steuerverwaltung |
Bundesrecht
Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
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