Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3101

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3101

Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)

Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV SESMU LIMITED, gegründet am 29. Oktober 2004, Britische Jungferninseln, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung den Namen und die Adresse einer zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz oder eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen. Die Angaben sind der ESTV entweder per E-Mail an information.procedure@estv.admin.ch oder per Post an folgende Adresse zu senden:
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern
23. Oktober 2025 Eidgenössische Steuerverwaltung
Bundesrecht
Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
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