BBl 2025 3271
BBl 2025 3271
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Fläsch, Schiessplatz St. Luzisteig; Sanierung Wasserversorgung
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Fläsch, Schiessplatz St. Luzisteig; Sanierung Wasserversorgung
vom 7. November 2025
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 27. Mai 2025 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Wasserversorgung des militärischen Schiessplatzes Luzisteig unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
| 14. November 2025 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Fläsch, Schiessplatz St. Luzisteig; Sanierung Wasserversorgung
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