Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3239

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3239

Verfügung betreffend CH-Marke Gesuch 02604/2025 - Intelligence Synchronization

Verfügung betreffend CH-Marke Gesuch 02604/2025 - Intelligence Synchronization
vom 12. November 2025
Hinterlegerin: Julia Kung , Meierenaustrasse 2, 9443 Widnau, CHG-Nr. 02604/2025
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. Juli 2025 Folgendes verfügt:
1.
Das Markeneintragungsgesuch Nr. 02604/2025 - Intelligence Synchronization wird zurückgewiesen.
2.
Die Hinterlegungsgebühr von 350 Franken verbleibt dem IGE.
3.
Diese Verfügung wird der Hinterlegerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.
Weiterbehandlung
Es besteht die Möglichkeit, die Weiterbehandlung des Markeneintragungsgesuchs zu beantragen. Damit die Weiterbehandlung bewilligt und die vorliegende Verfügung aufgehoben werden kann, ist dem Institut ein Weiterbehandlungsantrag zu stellen und die versäumte Handlung nachzuholen. Zudem ist dem Institut die Weiterbehandlungsgebühr zu bezahlen. Die genannten drei Handlungen sind innerhalb von zwei Monaten auf den der Publikation folgenden Tag vorzunehmen. Sind seit Ablauf der nicht eingehaltenen Frist jedoch mehr als sechs Monate vergangen, kann die Weiterbehandlung nicht mehr beantragt werden (auch wenn seit der Kenntnisnahme der Fristversäumnis noch keine zwei Monate vergangen sind).
12. November 2025 Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Abteilung Marken & Designs
Bundesrecht
Verfügung betreffend CH-Marke Gesuch 02604/2025 - Intelligence Synchronization
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