BBl 2025 3232
BBl 2025 3232
Mitteilung
Mitteilung
(Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
Es wird Roland König, Im oberen Garten 51, DE-77933 Lahr, mitgeteilt, dass das Bundesgericht am 21. Oktober 2025 auf seine Beschwerde vom 16. Juli 2025 (Poststempel) gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht, folgendes Urteil gefällt hat:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zur Verfügung.
| 10. November 2025 9C_400/2025 | Im Auftrag der Präsidentin der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts: Die Bundesgerichtskanzlei |
Bundesrecht
Mitteilung. Schweizerisches Bundesgericht
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