Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3658

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3658

Notifikation

Notifikation
(Art. 36 Bst. b Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021 ).
Besart Mustafa, geboren am 10. April 1997, Kosovo, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.
Auf die Beschwerde vom 10. März 2025 hin hat das Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2025 entschieden:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Die Verfahrenskosten von 250 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Veröffentlichung des vorliegenden Entscheids zu Gunsten der Gerichtskasse (IBAN CH 54 0900 0000 3021 7609 6; SWIFT-Code: POFICHBEXXX) zu überweisen. Allfällige Überweisungskosten hat der Beschwerdeführer zu bezahlen.
3.
Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer und die Vorinstanz.
24. Dezember 2025 Bundesverwaltungsgericht: Abteilung VI
Bundesrecht
Notifikation. Bundesverwaltungsgericht: Abteilung VI
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