Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3654

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3654

Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N02 Kanton Nidwalden

Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N02 Kanton Nidwalden
vom 3. Dezember 2025
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA),
gestützt auf Artikel 104 Absatz 3 SSV, Artikel 2 Absatz 3bis, Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 ¹ und die Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a, Absatz 4 und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 ² ,
verfügt:
¹ SR 741.01
² SR 741.21

I

1.
Parkieren verboten auf dem gesamten Kiesplatz unter dem Lehnenviadukt Beckenried, (Parzelle 1016).

II

Die Verkehrsanordnungen gelten ab März 2026 und dauern bis ca. Ende Dezember 2027.
Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA-Filiale Zofingen, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, eingesehen werden.
24. Dezember 2025 Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilungschef Strasseninfrastruktur Ost Guido Biaggio
Bundesrecht
Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N02 Kanton Nidwalden
keyboard_arrow_up
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht