Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3504

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3504

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
Die Interessengemeinschaft Berufsbildung Bekleidungsgetalter/in (IBBG) hat gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Fashiondesigner mit eidgenössischem Diplom / Fashiondesignerin mit eidgenössischem Diplom eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
9. Dezember 2025 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Bundesrecht
Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
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