Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3412

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3412

Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Militärflugplatz Alpnach; Neubau Tower

Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Militärflugplatz Alpnach; Neubau Tower
vom 21. November 2025
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 25. November 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau des Towers auf dem Militärflugplatz Alpnach unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
1. Dezember 2025 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Militärflugplatz Alpnach; Neubau Tower
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