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Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2026-2028

Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2026-2028
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 30 a des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Mai 2025 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 745.1
³ BBl 2025 1867
Art. 1
Für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Verkehrsangebots des regionalen Personenverkehrs wird für die Jahre 2026-2028 ein Verpflichtungskredit von 3364,5 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2
Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2024 (107,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a.
2025: +0,3 %;
b.
2026: +0,7 %;
c.
2027: +0,9 %;
d.
2028: +1,0 %.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2026-2028 (Entwurf)
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Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2026-2028
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 30 a des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Mai 2025 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 745.1
³ BBl 2025 1867
Art. 1
Für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Verkehrsangebots des regionalen Personenverkehrs wird für die Jahre 2026-2028 ein Verpflichtungskredit von 3364,5 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2
Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2024 (107,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a.
2025: +0,3 %;
b.
2026: +0,7 %;
c.
2027: +0,9 %;
d.
2028: +1,0 %.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2026-2028 (Entwurf)
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